Freitag, 8. Juli 2011

Sozialstaat mit Lücken und Tücken

In Deutschland gibt es für arme Menschen Unterstützung. Wer arbeitslos ist und in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, erhält Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit. Danach unter Umständen Hartz IV, wenn derjenige noch immer keine Stelle gefunden hat. Doch es gibt Tücken. Wer zum Beispiel ein eigenes Haus besitzt, muss erst sein Eigentum verkaufen, bis der Staat unterstützend eingreift. Wer zuzüglich selbständig war und nicht freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, geht ebenfalls leer aus. Vom Arbeitsamt gibt es kein Geld. Wenn dieser Selbständige zudem ein Haus hat, dem bleibt nur der Verkauf. Auch bei den Verordnungen zum Wohngeld gibt es soziale Lücken und Ungerechtigkeiten. Mieter können Wohngeld beantragen, bei Hauseigentümern nennt sich das "Lastkostenzuschuss". Dieser Lastkostenzuschuss wird aber nur dann gewährt, wenn der Verdienst des Beantragenden über dem Sozialhilfesatz liegt. Im Klartext: wenn ein Hausbesitzer zuwenig verdient, wird der Lastkostenzuschuss abgelehnt. Noch komplizierter wird es, wenn dieser Hauseigentümer auch noch selbständig ist. Dann muss unter Umständen vom Steuerberater ein voraussichtlicher Gewinn oder eine Einnahmensprognose abgegeben werden. Aber nicht jeder kann sich einen Steuerberater leisten. Und da die Einnahmen bei Selbständigen stark schwanken können, hilft eine Rückschau auf das vergangene Jahr auch nicht unbedingt. Das Paradoxon an dieser Regelung ist, dass ein Besserverdiener vielleicht nicht unbedingt einen Lastkostenzuschuss beantragt und jemand, der schlechter gestellt ist, keinen bekommt. Ein frustrierender Umstand für die Betroffenen, denen erneut nur eines bleibt: der Verkauf des Hauses. Nur geht so etwas nicht im Handumdrehen und außerdem drücken potentielle Käufer den Preis, wenn sie die Not des Besitzers bemerken. Es kann zudem auch nicht sein, dass aus Not das teuer erworbene Heim veräußert werden muss.

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